Widerspruch Pflegestufe einlegen


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Beschreibung


Sie sind pflegebedürftig oder kümmern sich um eine Person, welche pflegebedürftig ist? Wenn die Einstufung der Pflegestufe in Ordnung ist und Sie die Ansicht vertreten, dass die Pflegestufe Ihrer Pflegebedürftigkeit gerecht ist, dann ist alles in Ordnung. Leider ist das jedoch nicht immer der Fall. Vertreten Sie die Meinung, dass die Einstufung nicht in Ordnung ist und Sie eine andere Pflegestufe benötigen, müssen Sie die Entscheidung des Amtes jedoch nicht wortlos hinnehmen. Sie haben die Möglichkeit, dass Sie einen sogenannten Widerspruch verfassen und jenen an die zuständige Behörde senden. Wenn Sie unsicher sind, wie ein derartiger Widerspruch auszusehen hat, damit Sie die Pflegestufe bemängeln können, sind Sie bei uns richtig. Denn wir bieten auf unserer Homepage einen kostenlosen Vordruck an, damit Sie – ohne Probleme – einen dementsprechenden Widerspruch einlegen können. Sie haben die Möglichkeit, dass Sie unser Muster als sogenannte Informationsquelle heranziehen können. Sie können aber unser Muster auch als direkte Vorlage verwenden und dahingehend umändern, sodass Sie jenen direkt an das zuständige Amt senden können.

Unsere Homepage bietet kostenlose Downloads an

Wenn Sie unseren Vordruck kostenlos runterladen, auf Ihrem Computer speichern und dafür verwenden wollen, dass Sie einen Widerspruch gegen die Pflegestufe einlegen möchten, müssen Sie natürlich ein paar Änderungen und Anpassungen vornehmen. Achten Sie darauf, dass alle wesentlichen Daten eingefügt werden, damit das Schreiben auch reibungslos bearbeitet werden kann. Geben Sie daher die zugeordnete Nummer des Bescheides an, der die Pflegestufe regelt. Des Weiteren müssen Sie auch Ihre Daten anführen; wichtig sind der Name, die Anschrift sowie auch etwaige Kontaktinformationen, wobei im Regelfall eine Telefonnummer ausreichend ist, falls die zuständigen Bearbeiter eine Frage zu dem Widerspruch haben oder neue Termine vereinbaren wollen, damit die Pflegebedürftigkeit neu untersucht werden kann. Vergessen Sie nicht, dass Sie den Widerspruch auch begründen müssen. Dabei reicht die Information, dass Sie der Ansicht sind, dass die Pflegestufe – aus welchen Gründen auch immer – nicht gerechtfertigt ist und eine Neuüberprüfung erfolgen sollte. Jene Faktoren sind wichtig, damit das zuständige Amt in erster Linie auch weiß, warum der Widerspruch eingebracht wurde und welche Schritte der Antragsteller nun erwartet.



Achten Sie auf mögliche Fristen; das Recht auf Widerspruch ist zeitlich begrenzt

Sie haben aber auch die Möglichkeit, dass Sie die Vorlage zum Widerspruch der Pflegestufe kostenlos von unserer Homepage runterladen und mit jenem Schriftstück, das Sie bereits selbst verfasst haben, vergleichen können. Wir haben festgestellt, dass selbst aufgesetzte Schriftstücke im Regelfall alle Anforderungen aufweisen, jedoch können immer wieder kleine Fehler oder eine Unachtsamkeit dazu führen, dass wesentliche Punkte fehlen, sodass die Bearbeitung entweder in die Länge gezogen wird oder gar die Bearbeitung komplett ausbleibt. Vor allem dann, wenn der Widerspruch nicht schriftlich eingebracht wird, sondern telefonisch mitgeteilt wird, nicht mit jenem Bescheid zufrieden zu sein. Achten Sie darauf, dass Sie den Widerspruch schriftlich aufsetzen und auch unterfertigen. Wenn Sie den Widerspruch per Post senden, lassen Sie sich eine dementsprechende Auftragsbestätigung mitgeben. Bringen Sie den Bescheid persönlich zum Amt, lassen Sie sich einen Eingangsstempel auf Ihre Kopie geben. Die Datumsdokumentation ist wichtig, da auch hier Fristen einzuhalten sind.


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