Arbeitsvertrag Muster


Kostenloser Download







Dateigröße 0.1 MB
Dateiformat Microsoft Word

Beschreibung


Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wird der sogenannte Arbeitsvertrag geschlossen, auf unseren Seiten können sie sich das Muster eines solchen Arbeitsvertrages kostenlos herunterladen.

Der Arbeitsvertrag ist für beide Seiten verbindlich, sofern er auch von beiden Seiten unterfertigt wurde. Die Vertragspartner – also der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber – haben nicht nur Rechte, sondern gehen mit dem Arbeitsvertrag auch Pflichten ein. Der Arbeitsvertrag regelt etwa die Rechte sowie Pflichten von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern, sofern jene nicht bereits durch Kollektivverträge oder durch das Gesetz bestimmt sind. Der Arbeitgeber unterliegt der Hauptflicht, dass er die Leistung des Arbeitnehmers bezahlt; der Arbeitnehmer muss hingegen die Verpflichtung der Arbeitsleistung erfüllen, welche ihm vom Arbeitgeber aufgetragen wird.

Der Vertrag muss intensiv gelesen werden



Es ist daher ratsam, dass der Inhalt des Arbeitsvertrages genau überprüft wird. Viele Arbeitnehmer „überfliegen“ den Text, unfertigen das Schriftstück beinahe „blind“ und stellen vorwiegend die Freude, endlich einen Arbeitsplatz gefunden zu haben, über die Rechte und Pflichten, die ein Arbeitsvertrag mit sich bringen kann. Denn viele Arbeitnehmer unterschätzen, dass der Arbeitsvertrag enorme Auswirkungen auf das gesamte weitere Arbeitsleben im Betrieb mit sich bringt. In vielen Fällen kann der Arbeitsvertrag sogar das Leben außerhalb des Betriebs beeinflussen, sodass der Arbeitnehmer auch dann zur Verfügung stehen muss, wenn er sich außerhalb seiner Dienstzeiten bzw. seines Betriebes aufhält.

Wichtig: Ein Arbeitsvertrag ist eine Voraussetzung; der Arbeitgeber muss ein dementsprechendes Schriftstück aufsetzen und – gemeinsam mit dem Arbeitnehmer – unterfertigen. Der Arbeitsvertrag verursacht des Weiteren keine Gebühren und ist frei von jeglichen Kosten.

Es gibt keine genaue Formvorschrift, unter welcher der Arbeitsvertrag unterliegt. Im Endeffekt kann der Arbeitsvertrag auch mündlich zustande kommen; eine schriftliche Form ist nicht unbedingt erforderlich. Jedoch bestehen – für beide Seiten – Absicherungen, sofern eine Seite die Punkte des Arbeitsvertrages verletzt. Bei mündlichen Arbeitsverträgen kann dies oftmals zu einer Streitfrage werden, die auch vor Gericht enden kann. Besteht kein Arbeitsvertrag, muss jedoch der Arbeitnehmer – zumindest – einen Dienstzettel aushändigen.

Der Arbeitsvertrag sollte folgende Punkte beinhalten:

Die Vertragspartner
Beide Seiten – Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber – müssen angeführt werden. Es muss klar ersichtlich sein, dass der Vertrag zwischen beiden Partnern geschlossen wurde. Der Arbeitsvertrag muss auch von beiden Seiten unterfertigt werden.

Kollektivvertragliche Regelungen
Im Arbeitsvertrag müssen etwaige kollektivvertragliche Regelungen angeführt werden.

Mitarbeitervorsorgekasse
Im Vertrag muss enthalten sein, dass der Arbeitgeber seinen Beitrag für die Mitarbeitervorkasse einbezahlt.

Beginn des Arbeitsverhältnisses
Der Beginn – das genaue Datum – des Arbeitsverhältnisses muss angeführt werden.

Die vorgesehene Tätigkeit des Arbeitnehmers
Im Arbeitsvertrag sollten die Tätigkeiten, welcher der Arbeitnehmer erfüllen soll, angeführt werden.

Der Arbeitsort
Ebenfalls muss der Dienstort des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag aufscheinen; jener kann mitunter variieren (etwa bei Außendiensttätigkeiten). Im Regelfall wird als Dienstort der Firmensitz gewählt.

Die Arbeitszeit
Im Arbeitsvertrag sollten die Arbeitszeiten (Beginn und Ende) angeführt sein. Mitunter sind auch unternehmensspezifische Regelungen (Gleitzeit) anzuführen.

Die Entlohnung
Bei dem Punkt Entlohnung müssen nicht nur das Gehalt, sondern auch das Überweisungsdatum angeführt werden. So überweisen viele Unternehmen am 1. des Monats; andere am 7. oder mitunter auch am 15. des Monats.

Etwaige Arbeitsverhinderungen
Viele Unternehmen verlangen eine Krankmeldung des Arztes bereits am dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung; andere Unternehmen benötigen Krankmeldungen erst ab dem dritten Arbeitstag.

Urlaubsanspruch
Im Arbeitsvertrag muss auch der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers geklärt sein.

Kündigung
Beide Seiten haben Rechte und Pflichten; vor allem handelt es sich hier vorwiegend um etwaige Kündigungsfristen, die von beiden Seiten eingehalten werden müssen.

Der Verfall von etwaigen Ansprüchen
Hier gilt im Regelfall die Anwendung des Kollektivvertrages; der Arbeitnehmer hat keine Ansprüche auf etwaige Zusatzzahlungen, sofern diese nicht vereinbart wurden (Kilometergeld, etc.).

Der Arbeitsvertrag wird von beiden Seiten unterfertigt. Am Ende des Vertrages muss auch das Datum angeführt sein. Mitunter kann auch der Passus „gelesen und unterfertigt“ angeführt werden.


Ähnliche Produkte