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Wichtige Fakten rund um das Thema Nebenkostenabrechnung


 

Der § 556 BGB spielt bei der korrekten Erstellung der Nebenkostenabrechnung eine große Rolle, denn eine Missachtung kann hier zur Unwirksamkeit der Forderung nach sich ziehen. Es geht hier um die Wahrung von Fristen, beispielsweise die Einhaltung des Vermieters der so genannten Abrechnungsfrist. Man versteht darunter den definierten Zeitraum, in dem der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung gegenüber seinem Mieter stellen kann. Auch die maximale Dauer des Abrechnungszeitraumes ist hier verankert. Im Gesetzestext sind nicht nur Fristen aufgeführt, die den Vermieter betreffen, sondern auch für den Mieter verbindlich gelten. Möchte dieser also beispielsweise Widerspruch gegen eine Nebenkostenabrechnung einreichen, so muss dieser sich an die geltenden Fristen halten.

Fristen bezüglich der Nebenkostenabrechnung, die den Vermieter betreffen sind wie folgt:

  • Die gesetzlich vorgeschriebene Abrechnungsfrist
  • Der gesetzlich festgelegte Abrechnungszeitraum
  • Die Folgen wenn die Fristen nicht eingehalten werden
  • Die Festsetzung der Zahlungsfrist

Fristen bezüglich der Nebenkostenabrechnung, die den Mieter betreffen lauten wie folgt:

  • Die einzuhaltende Frist, wenn Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt werden möchte
  • Die Festsetzung der Zahlungsfrist

Definition des Abrechnungszeitraumes

Der Abrechnungszeitraum definiert sich über einen Zeitraum von maximal 12 Monaten. Dies ist in § 556 Abs. 3 Satz 1 festgelegt. Dies bedeutet, dass der abzurechnende Zeitraum in der Regel auch einem Kalenderjahr entspricht.

Wenn ein Vermieter eine Abrechnung für einen Zeitraum erstellt, der über die Dauer von 12 Monaten hinausgeht, so kann der Mieter eine Zahlung so lange verweigern, bis der Vermieter die Abrechnung auf einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten korrigiert.

Hingegen ist eine Abrechnungserstellung über einen kürzeren Zeitraum (etwa dann, wenn das Mietverhältnis im laufenden Jahr begonnen hat), durchaus zulässig. Es werden dann die anteiligen Kosten für den Mietzeitraum berechnet.

Definition der Abrechnungsfrist

Wenn der Vermieter von seinem Mieter eine Vorauszahlung monatlich an Nebenkosten erhält, muss er eine jährliche Abrechnung der Nebenkosten durchführen. Die Abrechnungsfrist ist im BGB im §556 Abs. 3 Satz 2 nachzulesen. Die Nebenkostenabrechnung muss allerspätestens nach Ablauf von 12 Monaten schriftlich gestellt werden.

Welches sind die Folgen wenn die Abrechnungsfrist nicht eingehalten wird

Wenn die Abrechnung nicht innerhalb von 12 Monaten durch den Vermieter erfolgt ist, so wird in aller Regel die Forderung unwirksam. Der Vermieter kann also unter Umständen seine Nebenkostennachzahlung nicht mehr gegenüber seinem Mieter rechtlich geltend machen. Diese geht zu Lasten des Vermieters. Auf der anderen Seite gilt dies jedoch nicht für eventuell bestehende Guthaben aus Nebenkostenvorauszahlungen. Dieses Guthaben bleibt auch bei einer verspäteten Abrechnungserstellung bestehen und der Mieter hat Anspruch auf Auszahlung.

Welche Frist ist bezüglich eines Widerspruches gegen die Nebenkostenabrechnung einzuhalten?

Sie können bis zu 12 Monaten nachdem Sie eine Nebenkostenabrechnung erhalten haben, laut dem BGB wirksam Widerspruch einlegen. Prüfen Sie die Abrechnung nach Zustellung genau und formulieren Sie im Anschluss gegebenenfalls Ihre Einwände.

Welche Zahlungsfristen sind bei einer Nebenkostenabrechnung einzuhalten?

In § 286 Abs. 3 BGB ist die Fälligkeit der Nebenkostenabrechnung festgehalten. Offene Forderungen müssen demnach innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen, nachdem die Forderung eingegangen ist, beglichen werden. Dabei ist es im Übrigen unerheblich, ob Ihnen ein Guthaben zusteht, oder ob eine Forderung besteht. Wenn die Abrechnung also keinerlei Fehler aufweist, so ist eine Forderung binnen 30 Tagen zu begleichen. Ein Vermieter ist generell nicht in der Pflicht, den Vorschlag des Mieters auf Ratenzahlung zu akzeptieren. Wenn Sie einen Verdacht haben, dass die Abrechnung fehlerhaft sein könnte und es aber länger Zeit in Anspruch nimmt, die Überprüfung durchzuführen, so können Sie eine Zahlung auch unter Vorbehalt durchführen. Sie sollten in diesem Fall dann dem Vermieter gegenüber Ihre Bedenken gegenüber der Abrechnung äußern und ihm mitteilen, dass die Überprüfung Zeit in Anspruch nimmt. Führen Sie dies schriftlich unter Angabe des Grundes durch.

 

 


22.08.2017