Muster AGB


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Beschreibung


Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ werden durch einen Vertrag geregelt. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, welche angeführt werden müssen. Auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer rechtlichen Grundlage unterworfen sind, so können diese – je nach Art der Leistung und des Unternehmens – variieren.

Zuerst muss der Geltungsbereich abgeklärt sein; jener gilt gegenüber juristischen Personen, Unternehmern sowie auch Personen des öffentlichen Rechts oder auch öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Im weiteren Vertragsverlauf müssen auch das Angebot und der Vertragsabschluss – beide richten sich nach der gesetzlichen Grundlage – definiert werden. Im Rahmen der Auftragserteilung müssen auch überlassene Unterlagen – beispielsweise Kalkulationen, Zeichnungen oder etwaige Urheberrechte – definiert sein. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es auch erforderlich zu erwähnen, wie hoch der Preis ist und wie die Zahlung erfolgen wird. Mitunter können in jenem Passus auch etwaige Skonto-Bestimmungen angeführt werden. Jene können variieren. Dabei sollten jedoch die verschiedenen Fristen enthalten sein. So gewähren Firmen etwa 1% Skonto bei einer Zahlung innerhalb von 7 Tagen, während andere wiederum 1,5% Skonto bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren. Mitunter können derartige Bestimmungen auch wegfallen, wenn es keine dementsprechenden Skonti gibt.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen auch die Zurückbehaltungsrechte angeführt sein. Mitunter ist es auch ratsam, dass der Passus einer Lieferzeit vorzufinden ist. Schlussendlich kann ein Annahmeverzug auch dazu führen, dass das Geschäft nicht zustande kommt. Mitunter kann ein Annahmeverzug, der durch den Kunden verursacht wird, weitere Kosten verursachen. Jene sollten ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführt werden. Mitunter ist es auch ratsam, wenn eine detaillierte Aufstellung aller etwaigen Mehrkosten angeführt werden; eine Absicherung für beide Seiten, da der Kunde bereits im Vorfeld weiß, welche Kosten noch eventuell zu tragen sind, sofern ein verschuldeter Annahmeverzug entsteht.. Auch etwaige Gefahrenübergänge sollten geklärt werden.



Ein weiterer Bestandsteil des Vertrages ist der Eigentumsvorbehalt. So sollte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzufinden sein, ab wann das Produkt in das Eigentum des Käufers übergeht oder wann das Produkt im Eigentum des Verkäufers verbleibt. Da dieser Passus für beide Seiten von hoher Relevanz ist, sollten hier nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden, sondern diesem Passus auch hohe Aufmerksamkeit zukommen.

Für beide Seiten ist auch die Gewährleistung entscheidend. Schlussendlich müssen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur Gewährleistungen sondern auch Mängelrügen angeführt werden; jene stellen einen weiteren ausführlichen Passus dar. Im Regelfall stützen sich derartige Gewährleistungsansprüche auf die rechtliche Grundlage; es ist jedoch möglich, dass sehr wohl variierende Angaben vorzufinden sind. Jene dürfen das Gesetz jedoch nicht einschränken, sodass nur von einer Ausweitung einer Gewährleistung der Fall sein kann. Eine Einschränkung ist im Regelfall nicht möglich und auch gesetzeswidrig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den kaufmännischen Verkehr setzen sich aber auch aus diversen Anmerkungen zusammen. So sollten das Transparenzgebot, etwaige Gewährleistungsfristen, Haftungsbeschränkungen sowie auch die Höhe der Verzugszinsen angeführt werden. Mitunter können bei den Anmerkungen auch verschiedene, unternehmens- wie produktspezifische Passagen vorzufinden sein. Jene können stark variieren.
Die Geschäftsbedingungen müssen im Regelfall nicht von beiden Seiten unterfertigt werden, da jene keine rein vertragliche Relevanz mit sich bringen, sondern als reine Information für den Käufer dienen.


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